Position der USO betreffend die Petition zur Absage der Abschlussprüfungen 2020
Auch der Union der Schülerorganisationen CH/FL (USO) ist die aktuell online zirkulierende Petition nicht entgangen, welche verlangt, dass in diesem Jahr in der Schweiz keine Abschlussprüfungen an weiterführenden Schulen stattfinden sollen. Nachdem besagte Petition nun auch von den Medien aufgegriffen wurde, werden wir dazu Stellung beziehen.
Unser Generalsekretär, Fabian Camenisch, hat den Petitionstext bereits am Montag analysiert und findet klare Worte: «Die vorliegende Petition ist als Lösung schlicht unbrauchbar. So sind die Abschlüsse und Abschlussverfahren der verschiedenen aufgeführten Ausbildungen in zahlreichen Verordnungen geregelt, welche von mindestens drei verschiedenen Gremien erlassen werden. Keines dieser Gremien ist Adressat der Petition. Jedoch können nur diese Gremien einen Beschluss gemäss der Petition fällen, welcher eine Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet».
Auch ist es unserer Ansicht nach fraglich, ob eine Anpassung dieser Reglemente längerfristig zielführend ist. So wäre die Rechtsicherheit nicht gewährleistet und die Qualität der entsprechenden Zeugnisse könnte nicht vollumfänglich sichergestellt werden. Beispielsweise verlassen sich aktuell Hochschulen und Universitäten im Rahmen des prüfungsfreien Hochschulzugangs auf ein einheitliches Niveau des Maturitätsausweises, welches nach einer solchen Änderung nicht mehr gewährleistet wäre.
Nichtsdestotrotz zeigt die Petition und die hohe Zahl der Unterzeichnenden, dass eine grosse Unsicherheit besteht, ob und wie die Abschlussprüfungen stattfinden können. Und wie den Einschränkungen in der aktuellen Vorbereitungsphase Rechnung getragen werden wird.
Im Interesse aller Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, erwarten wir eine schnelle Klärung dieser Probleme und eine für alle zufriedenstellende Lösung, welche jedoch den erworbenen Abschluss keinesfalls entwerten darf.
Anbei noch die Kritikpunkte am Petitionstext.
Die Petition richtet sich an:
Die «Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion», welche ein Organ des Kantons Basel-Land darstellt. Doch die Kompetenzen die Anliegen umzusetzen, lägen für die Matura und BM beim Bundesrat, für die EFZ beim SBFI und für die FMS bei der EDK.
Gymnasium:
Sprechen wir vom Gymnasium, geht es nicht um eine Abschlussprüfung des Gymnasiums bzw. der Kantonsschule, sondern das absolvieren des Gymnasiums berechtigt zur Teilnahme an der Maturitätsprüfung. Der Erwerb eines Maturitätsausweises wird durch das Matura-Anerkennungs-Reglement (MAR) geregelt, welche als Bundesratserlas unter dem Titel Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV) Rechtsverbindlichkeit erhielt. Dieses schreibt in Art. 14 eine schriftliche Prüfung in mindestens fünf Fächern vor. Mündliche Prüfungen können ergänzend durchgeführt werden. So kann das vorgeschlagene Durchschnittszeugnis zwar als Abschlusszeugnis des Gymnasiums gelten, es ist jedoch kein Maturitätsausweis und muss somit nicht von Hochschulen und Universitäten anerkannt werden.
Berufsmaturität (BMS) und damit auch WMS:
Ähnlich der gymnasialen Maturität stützt sich auch die Berufsmaturität auf eine rechtliche Grundlage. In diesem Falle ist dies die Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV). Auch diese schreibt in Art. 25 eine (schriftliche) Abschlussprüfung vor.
Fachmittelschule (FMS):
Auch das Fachdiplom der FMS stützt sich auf ein Reglement, dies ist ein Erlass der EDK. In Art. 15 des Reglementes über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen ist festgehalten, dass Prüfungen in mindestens 6 Fächern stattfinden. Diese auch schriftlich.
Eidgenössisches-Fähigkeits-Zeugnis (EFZ):
Die Ausstellung eines EFZ wird über die jeweilige Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung … mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) geregelt. Diese werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassen und enthalten eine Prüfung als zwingenden Bestandteil des Abschlusses.